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Anmerkungen
Arbeitsdienste
Für
Jugendliche unter 18 Jahren ist die Teilnahme an den Arbeitsdiensten
freiwillig für alle anderen
sind 2 Arbeitsdienste Pflicht
* Die Teilnahme am An bzw. Abangeln ist nur
Jugendlichen erlaubt die die Fischereiprüfung
schon abgelegt haben.
** Eine separate Einladung mit Ablauf erfolgt
rechtzeitig.
Email
Info@Fischereiverein-Gelsenkirchen.de
Email
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